Es kommt immer wieder die Frage auf: “ Wer bezahlt eine osteopathische Behandlung?”
Grundsätzlich gilt, dass die Osteopathie eine Privatleistung ist. Das bedeutet, gesetzlich Versicherte müssen die Kosten selber tragen. Viele gesetzliche Kassen bezuschussen die Behandlungen jedoch. Dabei sind die Beträge sehr unterschiedlich und reichen von TKK 3x40€ pro Kalenderjahr bis hin zu 400€ bei der BKK Provita. Dies kann jederzeit von den Kassen angepasst werden. Die aktuell gültigen Zahlen können Sie auf der Homepage ihrer Krankenkasse einsehen.
Die meisten GKVs möchten für eine Erstattung das Empfehlungsschreiben eines Arztes. Grundsätzlich kann jeder Arzt ein solches Schreiben ausstellen.
Eine tolle Auflistung aller Erstattungen von gesetzlichen Kassen finden sie hier:
https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen----1