Private Krankenversicherung muss vollständige Kosten für physiotherapeutische Behandlung und Heilpraktikerbehandlungen tragen Keine Begrenzung nach Beihilfesatz, ortsüblichem Satz oder GOÄ

Einen für alle Privat- und Beihilfe Versicherten ein sehr interessanter Artikel zum Thema Erstattung. Da auch die osteopathischen Leistungen über den Heilpraktiker abgerechnet werden und es immer wieder zu nicht nachvollziehbaren Kürzungen seitens der privaten Kassen kommt ist dieses Urteil sicherlich für viele Betroffene lesenswert.

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